§ 3
Zuständigkeit des Bezirksschulrates
Dem Bezirksschulrat obliegen hinsichtlich der Landeslehrer für Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie für Polytechnische Lehrgänge folgende Aufgaben:
- 1. Entgegennahme des Dienstgelöbnisses,
- 2. vorübergehende Zuweisung innerhalb des Amtsbereiches, soweit es sich nicht um den Inhaber einer schulfesten Stelle handelt oder damit nicht die Betrauung mit der Leitung verbunden ist.
- 3. Einschränkung der Anwesenheitspflicht des Leiters
- 4. Gewährung eines außerordentlichen Urlaubes bis zu einer Woche,
- 5. Gewährung eines Pflegeurlaubes
- 6. Durchführung von Vorerhebungen in Disziplinarangelegenheiten,
- 7. Dank und Anerkennung für Verdienste im Schulwesen (Kollegium).
- 8. (Anm.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 22/1983
02.02.2014
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