2. HAUPTSTÜCK
Gehaltsrecht
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 3
Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten
Die Bezüge der Beamten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen:
- 1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung und Beamte in handwerklicher Verwendung,
- 2. Lehrer.
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