4.Kompetenzbereich: Grundlagen der Kosmetik |
4.1 Medizinische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.1.1 die berufsspezifischen Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathologie erklären.
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- 4.1.2 die Grundlagen der Dermatologie insbesondere die Haut, deren Struktur und Funktion erklären.
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- 4.1.3 verschiedene Hauttypen, insbesondere normale, trockene, seborrhoische und Mischhaut unterscheiden.
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- 4.1.4 unterschiedliche Hautzustände, insbesondere allergische, lichtgeschädigte, atrophische und empfindliche Haut erkennen und Hautalterungsprozesse (Faltenbildung usw.) erklären.
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- 4.1.5 verschiedene Haut-, Gefäß- und Gewebsveränderungen sowie Veränderungen der Fingernägel, insbesondere Akne, Ekzeme, Psoriasis, Rosazea, Herpes, Haut- und Nagelmykosen, allergische Hautveränderungen sowie deren Abgrenzungen und Folgeerscheinungen darstellen.
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- 4.1.6 Haut-, Gefäß- und Gewebs- sowie Körperhaarveränderungen erkennen.
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- 4.1.7 die Ernährungslehre und den Einfluss von gesunder Ernährung, Lebensweise und Stoffwechsel aus kosmetischer Sicht darstellen.
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- 4.1.8 ernährungsbedingte Hautveränderungen erkennen.
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4.2 Anamnese |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.2.1 im Rahmen von kosmetischen Arbeiten Anamnesen durchführen, dokumentieren und anhand dieser entsprechende kosmetische Behandlungen ableiten.
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- 4.2.2 Indikationen und Kontraindikationen von Kosmetikbehandlungen erkennen und berücksichtigen.
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- 4.2.3 Haut aus kosmetischer Sicht beurteilen (Hauttyp, Hautfärbung, Hautzustand usw.).
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5.Kompetenzbereich: Kosmetikarbeiten |
5.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.1.1 für den Beruf relevante Ausübungsregeln beachten.
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- 5.1.2 aktuelle Trends im Bereich der Kosmetik anwenden und Kunden und Kundnnen darüber beraten.
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- 5.1.3 die Grundlagen der Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel sowie der zu verwendenden Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten bzw. Einsatzgebiete beschreiben und die zugehörige, den Hygienevorschriften entsprechende Reinigung, Desinfektion und Pflege erläutern.
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- 5.1.4 erforderliche Hygienemaßnahmen unter Berücksichtigung zugehöriger Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen anwenden, insbesondere betriebsspezifische Hygienepläne einhalten, Werkzeuge und Arbeitsmittel desinfizieren oder zB sterilisieren.
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- 5.1.5 vorbereitende Tätigkeiten bei der Erstellung von im Betrieb zur Anwendung kommenden Hygieneplänen dürchführen, diese regelmäßig kontrollieren und entsprechende Informationen betriebsüblich dokumentieren (zB Kontrolllisten, Checklisten und Protokolle führen).
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- 5.1.6 in der Kosmetik verwendete Mittel und Wirkstoffe, sowohl präventiv als auch dekorativ und sämtliche im Betrieb verwendeten Präparate, ihre Eigenschaften, Anwendungs- und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper darstellen.
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- 5.1.7 die Grundlagen der in der Kosmetik verwendeten Wirkstoffe pflanzlicher, tierischer und synthetischer Herkunft (Kräuter, Vitamine, Ceramide usw.) so- wie hautidenter Wirkstoffe erklären.
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- 5.1.8 präventive, dekorative, verbessernde, erhaltende und pflegende Mittel, Wirkstoffe und Präparate anwenden.
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- 5.1.9 betriebsspezifische Mittel, Wirkstoffe und Präparate unter Berücksichtigung von Indikationen und Kontraindikationen auswählen, prüfen und beurteilen sowie Neuentwicklungen recherchieren.
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- 5.1.10 aufeinander aufbauende Pflegeprodukte und Wirkstoffe (zB unter Beachtung von Faktoren wie Jahreszeiten) einsetzen. Hinsichtlich Wechselwirkungen, Medikamenteneinfluss, Krankheiten, Allergien und abzuklärenden Unverträglichkeiten auf ärztliche Konsultation hinweisen.
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- 5.1.11 für das persönliche Wohlempfinden von Kunden und Kundinnen (zB passende Beleuchtung, Hintergrundmusik, Raumduft) bei der Durchführung von Arbeiten sorgen.
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5.2 Kosmetik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.2.1 Haut mit Reinigungspräparaten und Apparaten reinigen und Kompressen an- wenden.
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- 5.2.2 Hautunreinheiten, insbesondere Komedonen, Talgzysten und Milien entfernen.
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- 5.2.3 pflegende Kosmetik bei trockener, normaler, seborrhoischer, atrophischer, empfindlicher Haut, sowie bei lichtgeschädigter Haut und Akne anwenden.
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- 5.2.4 die Grundlagen kosmetischer Behandlungen für Gesicht, Hals und Dekolleté darstellen und das Verabreichen von Ampullen, Seren, Packungen, Modellagen und Masken erklären.
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- 5.2.5 Ampullen, Seren, Packungen, Modellagen und Masken bei der Gesichts-, Hals-, Nacken- und Dekolletépflege mit verschiedenen Methoden anwenden.
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- 5.2.6 kosmetische Behandlungen und Straffungsbehandlungen für Gesicht, Hals und Dekolleté, zB an der Mundpartie, Augenpartie oder bei hochgelagerten Äderchen durchführen.
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- 5.2.7 zu kosmetischen Zwecken Massagen im Bereich des Gesichtes, Halses, Nacken und Dekolletés durchführen.
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- 5.2.8 zu kosmetischen Zwecken Lymphdrainagen im Bereich des Gesichtes, Halses und Dekolletés durchführen.
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- 5.2.9 Aromaanwendungen durchführen.
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- 5.2.10 die Grundlagen des kosmetischen Antiagings darstellen und kosmetische Antiaging-Behandlungen durchführen.
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- 5.2.11 Schlankheits-, Straffungs- und Cellulitebehandlungen am ganzen Körper durchführen.
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- 5.2.12 die Durchführung von Behandlungen mittels Wasser, Licht, Wärme, Kälte und Strom erklären und bei der physikalischen Schönheitspflege anwenden.
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- 5.2.13 die Grundlagen der apparativen Kosmetik, insbesondere die Microdermabrasion, Laserbehandlung, Iontophorese, Hochfrequenzbehandlung, Interferenzstrombehandlung, Dermabrasion, Ultraschallbehandlung, Ozonbehandlung, Microneedling sowie der Behandlung mit Farblichtgeräten erklären und apparative Kosmetikbehandlungen durchführen.
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- 5.2.14 die Grundlagen der Nanokosmetik beschreiben.
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- 5.2.15 pflegende, straffende und formende Ganzkörperanwendungen durchführen.
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5.3 Dekorative Kosmetik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.3.1 die Grundlagen der Farb- und Stilberatung und der Grund- und Mischfarben, Farbharmonien und Farbkontrasten darstellen.
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- 5.3.2 dekorative Kosmetik im Bereich des Tages- und Abend-Make-ups anwenden.
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- 5.3.3 dekorative Kosmetik im Bereich des Abend-Make-ups für besondere Anlässe und des Fantasie-Make-ups anwenden sowie Spezialschminktechniken wie zB Camouflage durchführen.
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- 5.3.4 die Grundlagen der Visagistik und des Body-Paintings darstellen.
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- 5.3.5 die Grundlagen des Permanent-Make-ups darstellen.
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5.4 Haare, Augenbrauen und Wimpern |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.4.1 Wimpern- und Brauenbehandlungen durchführen, insbesondere pflegen, färben und formen.
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- 5.4.2 die Grundlagen des Anbringens von künstlichen Wimpern darstellen.
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- 5.4.3 einfache kurzfristige Veränderungen der Haare im Rahmen von kosmetischen Behandlungen durchführen.
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- 5.4.4 die Grundlagen verschiedener Haarentfernungsmethoden erklären.
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- 5.4.5 Haare am ganzen Körper mit unterschiedlichen Haarentfernungsmethoden, wie zB mittels Heißwachs, Zuckerpaste, Haarentfernungsgeräten, IPL, Laser entfernen.
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5.5 Maniküre |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.5.1 Hände und Nägel pflegen (Maniküre).
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- 5.5.2 Hand und Armbehandlungen, wie zB Handmodellage oder Paraffinpackungen durchführen sowie Hände massieren.
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- 5.5.3 Fingernägel unter Berücksichtigung des Kundenwunsches und unter Anwendung aktueller Lackiermethoden lackieren.
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- 5.5.4 die Grundlagen des Nageldesigns sowie des Herstellens von Acryl- und Gelnägeln beschreiben.
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- 5.5.5 unterschiedliche Nageldesigns gestalten.
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- 5.5.6 Acryl- oder Gelnägel herstellen und auffüllen (Refill).
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- 5.5.7 Nagelmodellagen durchführen.
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6.Kompetenzbereich: Kundenberatung und Verkauf |
6.1 Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.1.1 Kunden und Kundinnen über die angebotenen Dienstleistungen informieren.
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- 6.1.2 die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden und Kundinnen unter Einsatz entsprechender Fragemethoden feststellen (Bedarfsanalyse).
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- 6.1.3 Kunden und Kundinnen in Fragen der Kosmetik anforderungs- und bedarfsbezogen beraten.
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- 6.1.4 die betriebliche Kundendatei (mit kundenbezogenen Behandlungsdaten) unter Beachtung des Datenschutzes (Datenschutz-Grundverordnung) führen
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- 6.1.5 die Bedeutung von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des kosmetischen Behandlungsergebnisses vermitteln.
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- 6.1.6 bei Kalkulationen von betrieblichen Leistungen (zB Behandlungen) mitwirken.
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- 6.1.7 übliche Anfragen von Kunden und Kundinnen zu Angeboten bearbeiten.
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- 6.1.8 Verkaufsgespräche führen.
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- 6.1.9 entscheiden, welche zusätzlichen Serviceleistungen oder Artikel (zB Gut- scheine) sich situationsbezogen als Zusatzverkauf eignen, und diese anbieten.
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- 6.1.10 einfache Beratungsgespräche in englischer Sprache führen.
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- 6.1.11 bei Beschwerden und Reklamationen, angemessen reagieren und Schritte zur Konfliktbewältigung einleiten, zB Vorgesetzte hinzuziehen.
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6.2 Kundenverwaltung, Kundenbindung und Verkaufsförderung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.2.1 Kundentermine koordinieren.
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- 6.2.2 bei der Terminplanung mitwirken und Terminabsagen berücksichtigen.
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- 6.2.3 branchenspezifische Maßnahmen zur Kundenakquisition und Kundenbindung darstellen.
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- 6.2.4 bei der Umsetzung betrieblicher werbe- und verkaufsfördernder Maßnahmen mitwirken.
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6.3 ServicebereichKassa |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.3.1 Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen.
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- 6.3.2 die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit überprüfen.
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- 6.3.3 Zahlungsvorgänge mit dem im Betrieb verwendeten Kassasystem unter Beachtung der damit verbundenen betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen abwickeln.
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- 6.3.4 den Kassastand überprüfen.
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- 6.3.5 den Tagesumsatz ermitteln und den Kassaabschluss durchführen.
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