Heimarbeitszuschlag
§ 3
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesonderten auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2017
Gesetzesnummer
20009567
Dokumentnummer
NOR40182374
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
