Ausbildungsleiter
§ 3
Ausbildungsleiter ist der Leiter der für die Grundausbildung zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ausbildungsleiter
§ 3
Ausbildungsleiter ist der Leiter der für die Grundausbildung zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
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