§ 3.
Vereinbarungen, wodurch die Haftung unter das in den §§ 1 und 2 genannte Maß herabgesetzt werden soll, sind unwirksam.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2024
Gesetzesnummer
10001753
Dokumentnummer
NOR12023547
alte Dokumentnummer
N2192110157S
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)