Berufsbild
§ 3.
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Fahrradmechatronik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | ||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | ||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | ||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | ||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | ||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | ||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | ||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | ||
6. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | |
7. | Kenntnis der Fahrradkonstruktionen sowie deren Eignung für den Benützer | ||
8. | Kenntnis der Fahrradtypen (nach Rahmen: Tourenrad, Trekkingrad, Mountainbike, Reiserad, Rennrad und Triathlonrad; nach Hilfsantrieb: E-Bike, Elektrofahrrad, Pedelec, Velo Solex) und ähnlichen Fahrgeräten (zB Scooter, E-Scooter, Longboards, Hover-Boards, Segways usw.), der Teil- und Gesamtfunktion von Fahrrädern, Fahrradanhängern, Fahrradkomponenten sowie von Fahrradzubehörteilen | ||
9. | Berufsspezifische Kenntnis der Elektrotechnik, Elektronik, Pneumatik und Hydraulik | – | |
10. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, Messgeräte, Prüfeinrichtungen und Testgeräte | ||
11. | Kenntnis der Werkstoffe (Metalle, Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten | ||
12. | Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Bedienungsanleitungen usw. | ||
13. | Anfertigen von Skizzen sowie von einfachen normgerechten technischen Zeichnungen und Schaltskizzen | ||
14. | Messen von berufsspezifischen Größen mit mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren | ||
15. | Kenntnis der Fehlersuche und Fehleranalyse an Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten, Fahrradanhängern oder Fahrradkomponenten | Mitarbeiten beim Suchen, Analysieren und Beheben von Fehlern an Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten, Fahrradanhängern oder Fahrradkomponenten | Suchen, Analysieren und Beheben von Fehlern an Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten, Fahrradanhängern oder Fahrradkomponenten |
16. | Grundlegendes Bearbeiten von Werkstoffen (Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten wie Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden, Senken, Schleifen, Biegen, Reiben und einfache Wärmebehandlungen | Bearbeiten von Werkstoffen (Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten wie Trennen von Werkstoffen (zB Aluminium, Titan, Carbon), Ausrichten von Blechen und Rahmen, Schneiden von Spezialgewinden, Reiben mit Hilfsvorrichtungen, Drehen und Fräsen | |
17. | Herstellen von einschlägigen lösbaren wie Schrauben usw. und unlösbaren Verbindungen wie Schweißen, Nieten, Löten, Kleben usw. unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, technischen Standards sowie unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung | ||
18. | – | Herstellen, Bearbeiten und Montieren von einschlägigen mechanischen Bauteilen | |
19. | Kenntnis der Beseitigung von Korrosionsschäden und des Korrosionsschutzes | Beseitigen von Korrosionsschäden und Aufbringen von Korrosionsschutz | |
20. | – | – | Kenntnis der Bearbeitung und Oberflächenbehandlung von Blechen |
21. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der Bereifung, Laufräder, Bremsanlagen, Bremsbeläge, Ketten, Kettenblätter, Zahnkränze, Schaltungen (Innengang- und Kettenschaltung), Antriebsarten und Lagerungen | – | |
22. | Überprüfen, Demontieren und Montieren der Bereifung | Fach- und kundengerechtes Auswählen der Bereifung | |
23. | – | Einspeichen von Laufrädern | Auswuchten und Zentrieren von Laufrädern |
24. | Wechseln der Bremsbeläge | Überprüfen, Demontieren und Montieren sowie Justieren der mechanischen oder hydraulischen Bremsanlage | |
25. | Überprüfen, Warten, Demontieren und Montieren der Kette, der Kettenblätter und des Zahnkranzes | Durchführen von Einstellarbeiten an der Schaltung und der Antriebseinheit (zB Schaltwerk, Umwerfer, Kurbelsätze) | |
26. | – | Überprüfen und Warten von Lagerungen | Montieren und Demontieren von Lagerungen sowie Vornehmen der Einstellungen |
27. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Dämpfersystemen | Überprüfen, Warten sowie Demontieren und Montieren von Federgabeln und Dämpfersystemen | Kundengerechtes Einstellen der Federgabel und des Dämpfersystems |
28. | – | Überprüfen, Warten sowie Demontieren und Montieren von Anbauteilen wie Pedale, Lenker, Vorbau, Sattel, Sattelstütze usw. | Kundenergonomisches Einstellen des Fahrrades und ähnlichen Fahrgeräten |
29. | Kenntnis der allgemeinen Fahrradrahmendaten und der Werkstoffe für Fahrradrahmen | Erkennen von Fehlern am Fahrradrahmen | Beheben von Fehlern am Fahrradrahmen |
30. | Kenntnis der Beleuchtungsanlage | Überprüfen, Warten sowie Demontieren und Montieren der Beleuchtungsanlage | Kundengerechtes Einstellen der Beleuchtungsanlage |
31. | – | Ausbauen, Einbauen und Prüfen von mechanischen, elektrischen, elektronischen oder hydraulischen Bauteilen | |
32. | – | Zusammenbauen von Fahrrädern aus Komponenten und Montieren von Bauteilen und Zubehör | |
33. | – | Reinigen und Pflegen von Bauteilen aus Kunststoff wie Reifen, Griffe, Sattel usw. | |
34. | Kenntnis der Betriebsstoffe (zB Schmieröle, Schmierstoffe, Betriebsflüssigkeiten) | Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von Betriebsstoffen (zB Schmieröle, Schmierstoffe, Betriebsflüssigkeiten) | |
35. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Zusatzantrieben für Fahrräder wie Elektromotoren (und des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Akkus, Anschlüsse) | – | |
36. | – | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Zusatzantrieben für Fahrräder wie an Elektromotoren sowie deren Einzelbaugruppen wie zB Akkus, Anschlüsse | Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Zusatzantrieben für Fahrräder wie an Elektromotoren sowie deren Einzelbaugruppen wie zB Akkus, Anschlüsse |
37. | – | Kenntnis der notwendigen technischen Voraussetzungen (Rahmen, Naben, Bremsen usw.) für das Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektroantrieben | Prüfen der der notwendigen technischen Voraussetzungen (Rahmen, Naben, Bremsen usw.) für das Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektroantrieben |
38. | – | Mitarbeiten beim Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektroantrieben | Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektroantrieben |
39. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Kraftübertragungseinrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | – | |
40. | – | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungs-einrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe) | Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe) |
41. | Grundkenntnisse über Hochvoltkomponenten in Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten und über die Sicherheitskonzepte im Umgang mit diesen Komponenten | Kenntnis über Hochvoltkomponenten in Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten und über die Sicherheitskonzepte im Umgang mit diesen Komponenten | |
42. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Fahrrades und ähnlichen Fahrgeräten (zB Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Komfort- und Sicherheitselektronik) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Batterien, Generatoren, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme | – | |
43. | – | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Fahrrades und ähnlichen Fahrgeräten (zB Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie an Einzelbaugruppen wie zB Batterien, Generatoren, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme | Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Fahrrades und ähnlichen Fahrgeräten (zB Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie an Einzelbaugruppen wie zB Elektronische Schaltsysteme, Batterien, Generatoren, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme |
44. | – | – | Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Komfort- und Sicherheitselektronik (zB LED-Scheinwerfer, Diodenrücklichter, Bewegungssensoren usw.) |
45. | – | – | Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme |
46. | Grundkenntnisse des menschlichen Bewegungsapparates, der Sportnahrung und Sportbekleidung | ||
47. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | ||
48. | – | Kenntnis der Gestaltung und des Ablaufes eines Informations- und Beratungsgespräches | Bedarfs- und wunschgemäßes Informieren und Beraten von Kunden zB über Bremsanlagen, Schaltungen, Bereifung, Pflege und Wartung von Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten usw. sowie Anbieten von Zusatzleistungen |
49. | Kenntnis über die Abwicklung von Verleihgeschäften | Mitwirken beim Verleihgeschäft | Abwickeln des Verleihgeschäftes |
50. | Grundkenntnisse der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Kalkulation, Angebot, Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnungen) | ||
51. | Kenntnis der verkaufsgerechten Warenpräsentation | Präsentieren von Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten, Fahrradanhängern, Fahrradzubehör und Fahrradbekleidung | |
52. | – | Kenntnis des Multi-Channel-Sellings (Shop, online-Shop, usw.) sowie des Einsatzes neuer Medien im Bereich des Services, der Reparatur- und Wartungsanleitung | |
53. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |
54. | – | Kenntnis der betriebsüblichen Warenannahme und Warenübernahme | Warenannahme, Vergleichen der gelieferten Waren mit Lieferpapieren, Arbeiten bei der Behandlung der Wareneingangsbelege |
55. | – | – | Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Warenbestandes |
56. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | ||
57. | – | Einsatz von informationstechnischen Hilfsmitteln, wie Personalcomputer, PC-Netzwerke, Internet, Datenbanken, etc. | |
58. | Kenntnis der Fahrradverordnung sowie der Straßenverkehrsordnung | ||
59. | Kenntnisse der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen | ||
60. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke | ||
61. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (§§ 9 und 10 BAG) | ||
62. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | ||
63. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||
64. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | ||
65. | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG | ||
Schlagworte
Betriebsform, Alltagsgespräch, Teilfunktion, Messverfahren, Innengangschaltung, Prüfarbeit, Ausbauarbeit, Montagearbeit, Instandsetzungsarbeit, Komfortelektronik, Informationsgespräch, Reparaturanleitung, Hardware
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2019
Gesetzesnummer
20010702
Dokumentnummer
NOR40215672
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