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§ 3 Fahrradmechatronik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2019

Berufsbild

§ 3.

(1)   Für die Ausbildung im Lehrberuf Fahrradmechatronik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2)  Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

7.

Kenntnis der Fahrradkonstruktionen sowie deren Eignung für den Benützer

8.

Kenntnis der Fahrradtypen (nach Rahmen: Tourenrad, Trekkingrad, Mountainbike, Reiserad, Rennrad und Triathlonrad; nach Hilfsantrieb: E-Bike, Elektrofahrrad, Pedelec, Velo Solex) und ähnlichen Fahrgeräten (zB Scooter, E-Scooter, Longboards, Hover-Boards, Segways usw.), der Teil- und Gesamtfunktion von Fahrrädern, Fahrradanhängern, Fahrradkomponenten sowie von Fahrradzubehörteilen

9.

Berufsspezifische Kenntnis der Elektrotechnik, Elektronik, Pneumatik und Hydraulik

10.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, Messgeräte, Prüfeinrichtungen und Testgeräte

11.

Kenntnis der Werkstoffe (Metalle, Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten

12.

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Bedienungsanleitungen usw.

13.

Anfertigen von Skizzen sowie von einfachen normgerechten technischen Zeichnungen und Schaltskizzen

14.

Messen von berufsspezifischen Größen mit mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren

15.

Kenntnis der Fehlersuche und Fehleranalyse an Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten, Fahrradanhängern oder Fahrradkomponenten

Mitarbeiten beim Suchen, Analysieren und Beheben von Fehlern an Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten, Fahrradanhängern oder Fahrradkomponenten

Suchen, Analysieren und Beheben von Fehlern an Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten, Fahrradanhängern oder Fahrradkomponenten

16.

Grundlegendes Bearbeiten von Werkstoffen (Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten wie Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden, Senken, Schleifen, Biegen, Reiben und einfache Wärmebehandlungen

Bearbeiten von Werkstoffen (Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten wie Trennen von Werkstoffen (zB Aluminium, Titan, Carbon), Ausrichten von Blechen und Rahmen, Schneiden von Spezialgewinden, Reiben mit Hilfsvorrichtungen, Drehen und Fräsen

17.

Herstellen von einschlägigen lösbaren wie Schrauben usw. und unlösbaren Verbindungen wie Schweißen, Nieten, Löten, Kleben usw. unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, technischen Standards sowie unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung

18.

Herstellen, Bearbeiten und Montieren von einschlägigen mechanischen Bauteilen

19.

Kenntnis der Beseitigung von Korrosionsschäden und des Korrosionsschutzes

Beseitigen von Korrosionsschäden und Aufbringen von Korrosionsschutz

20.

Kenntnis der Bearbeitung und Oberflächenbehandlung von Blechen

21.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der Bereifung, Laufräder, Bremsanlagen, Bremsbeläge, Ketten, Kettenblätter, Zahnkränze, Schaltungen (Innengang- und Kettenschaltung), Antriebsarten und Lagerungen

22.

Überprüfen, Demontieren und Montieren der Bereifung

Fach- und kundengerechtes Auswählen der Bereifung

23.

Einspeichen von Laufrädern

Auswuchten und Zentrieren von Laufrädern

24.

Wechseln der Bremsbeläge

Überprüfen, Demontieren und Montieren sowie Justieren der mechanischen oder hydraulischen Bremsanlage

25.

Überprüfen, Warten, Demontieren und Montieren der Kette, der Kettenblätter und des Zahnkranzes

Durchführen von Einstellarbeiten an der Schaltung und der Antriebseinheit (zB Schaltwerk, Umwerfer, Kurbelsätze)

26.

Überprüfen und Warten von Lagerungen

Montieren und Demontieren von Lagerungen sowie Vornehmen der Einstellungen

27.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Dämpfersystemen

Überprüfen, Warten sowie Demontieren und Montieren von Federgabeln und Dämpfersystemen

Kundengerechtes Einstellen der Federgabel und des Dämpfersystems

28.

Überprüfen, Warten sowie Demontieren und Montieren von Anbauteilen wie Pedale, Lenker, Vorbau, Sattel, Sattelstütze usw.

Kundenergonomisches Einstellen des Fahrrades und ähnlichen Fahrgeräten

29.

Kenntnis der allgemeinen Fahrradrahmendaten und der Werkstoffe für Fahrradrahmen

Erkennen von Fehlern am Fahrradrahmen

Beheben von Fehlern am Fahrradrahmen

30.

Kenntnis der Beleuchtungsanlage

Überprüfen, Warten sowie Demontieren und Montieren der Beleuchtungsanlage

Kundengerechtes Einstellen der Beleuchtungsanlage

31.

Ausbauen, Einbauen und Prüfen von mechanischen, elektrischen, elektronischen oder hydraulischen Bauteilen

32.

Zusammenbauen von Fahrrädern aus Komponenten und Montieren von Bauteilen und Zubehör

33.

Reinigen und Pflegen von Bauteilen aus Kunststoff wie Reifen, Griffe, Sattel usw.

34.

Kenntnis der Betriebsstoffe (zB Schmieröle, Schmierstoffe, Betriebsflüssigkeiten)

Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von Betriebsstoffen (zB Schmieröle, Schmierstoffe, Betriebsflüssigkeiten)

35.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Zusatzantrieben für Fahrräder wie Elektromotoren (und des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Akkus, Anschlüsse)

36.

Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Zusatzantrieben für Fahrräder wie an Elektromotoren sowie deren Einzelbaugruppen wie zB Akkus, Anschlüsse

Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Zusatzantrieben für Fahrräder wie an Elektromotoren sowie deren Einzelbaugruppen wie zB Akkus, Anschlüsse

37.

Kenntnis der notwendigen technischen Voraussetzungen (Rahmen, Naben, Bremsen usw.) für das Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektroantrieben

Prüfen der der notwendigen technischen Voraussetzungen (Rahmen, Naben, Bremsen usw.) für das Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektroantrieben

38.

Mitarbeiten beim Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektroantrieben

Nachrüsten von Fahrrädern mit Elektroantrieben

39.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Kraftübertragungseinrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen

40.

Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungs-einrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe)

Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe)

41.

Grundkenntnisse über Hochvoltkomponenten in Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten und über die Sicherheitskonzepte im Umgang mit diesen Komponenten

Kenntnis über Hochvoltkomponenten in Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten und über die Sicherheitskonzepte im Umgang mit diesen Komponenten

42.

Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen und elektronischen Anlage eines Fahrrades und ähnlichen Fahrgeräten (zB Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Komfort- und Sicherheitselektronik) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Batterien, Generatoren, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme

43.

Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Fahrrades und ähnlichen Fahrgeräten (zB Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie an Einzelbaugruppen wie zB Batterien, Generatoren, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme

Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der elektrischen und elektronischen Anlage eines Fahrrades und ähnlichen Fahrgeräten (zB Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung) sowie an Einzelbaugruppen wie zB Elektronische Schaltsysteme, Batterien, Generatoren, Leuchtmittel, Diebstahlschutzsysteme

44.

Mitarbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Komfort- und Sicherheitselektronik (zB LED-Scheinwerfer, Diodenrücklichter, Bewegungssensoren usw.)

45.

Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

46.

Grundkenntnisse des menschlichen Bewegungsapparates, der Sportnahrung und Sportbekleidung

47.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

48.

Kenntnis der Gestaltung und des Ablaufes eines Informations- und Beratungsgespräches

Bedarfs- und wunschgemäßes Informieren und Beraten von Kunden zB über Bremsanlagen, Schaltungen, Bereifung, Pflege und Wartung von Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten usw. sowie Anbieten von Zusatzleistungen

49.

Kenntnis über die Abwicklung von Verleihgeschäften

Mitwirken beim Verleihgeschäft

Abwickeln des Verleihgeschäftes

50.

Grundkenntnisse der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Kalkulation, Angebot, Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnungen)

51.

Kenntnis der verkaufsgerechten Warenpräsentation

Präsentieren von Fahrrädern und ähnlichen Fahrgeräten, Fahrradanhängern, Fahrradzubehör und Fahrradbekleidung

52.

Kenntnis des Multi-Channel-Sellings (Shop, online-Shop, usw.) sowie des Einsatzes neuer Medien im Bereich des Services, der Reparatur- und Wartungsanleitung

53.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

54.

Kenntnis der betriebsüblichen Warenannahme und Warenübernahme

Warenannahme, Vergleichen der gelieferten Waren mit Lieferpapieren, Arbeiten bei der Behandlung der Wareneingangsbelege

55.

Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Warenbestandes

56.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

57.

Einsatz von informationstechnischen Hilfsmitteln, wie Personalcomputer, PC-Netzwerke, Internet, Datenbanken, etc.

58.

Kenntnis der Fahrradverordnung sowie der Straßenverkehrsordnung

59.

Kenntnisse der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen

60.

Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke

61.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (§§ 9 und 10 BAG)

62.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

63.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

64.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

65.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

    

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Teilfunktion, Messverfahren, Innengangschaltung, Prüfarbeit, Ausbauarbeit, Montagearbeit, Instandsetzungsarbeit, Komfortelektronik, Informationsgespräch, Reparaturanleitung, Hardware

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2019

Gesetzesnummer

20010702

Dokumentnummer

NOR40215672

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