Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2017 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2018
Gesetzesnummer
20009828
Dokumentnummer
NOR40191531
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