§ 3 Erklärung des Kollektivvertrags für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2023

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 25/2024

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Jänner 2023 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2024

Gesetzesnummer

20012152

Dokumentnummer

NOR40250538

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