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§ 3 Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2024 zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juli 2024 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2024

Gesetzesnummer

20012671

Dokumentnummer

NOR40264871

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