§ 3 Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2017 zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2017

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. August 2017 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2018

Gesetzesnummer

20009977

Dokumentnummer

NOR40197051

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