Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021
Gesetzesnummer
20011498
Dokumentnummer
NOR40231825
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