materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 85/2017
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2016 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026
Gesetzesnummer
20009509
Dokumentnummer
NOR40180575
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