Studienzulassung
§ 3.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
- 1. der Nachweis gleichwertiger Vorstudien an einer in Österreich anerkannten ausländischen Universität im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und jedenfalls
- 2. der Nachweis eines verliehenen Bachelor-Grades oder eines anderen internationalen Studienabschlusses.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2025
Gesetzesnummer
10009779
Dokumentnummer
NOR12123629
alte Dokumentnummer
N7199115235J
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