„Master-Lehrgang Integrierte Kommunikation“
§ 3.
Das Berufsförderungsinstitut Wien ist berechtigt, den „Master-Lehrgang Integrierte Kommunikation“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Gesetzesnummer
20003645
Dokumentnummer
NOR40056598
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