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§ 3 Akademischer Grad Master of Advanced Studies (Weiterbildung)“, Universitätslehrgang Pädagogische MitarbeiterInnen in der Weiterbildung – Modul II (Aufstockung)“ der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck
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01.2.2002 bis 31.08.2006 (BGBl. II Nr. 64/2002)
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