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§ 3 Akademischer Grad Master of Advanced Studies (Weiterbildung)“, Universitätslehrgang Pädagogische MitarbeiterInnen in der Weiterbildung – Modul II (Aufstockung)“ der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.