4. Abschnitt
Organisation der Kinder- und Jugendhilfe
Trägerschaft
§ 38
Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Land Salzburg.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
4. Abschnitt
Organisation der Kinder- und Jugendhilfe
Trägerschaft
§ 38
Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Land Salzburg.
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