§ 38.
Die Organe des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags sind die Vertreterversammlung, der Präsidentenrat und das Präsidium.
§ 38.
Die Organe des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags sind die Vertreterversammlung, der Präsidentenrat und das Präsidium.