9. Abschnitt
Abgabenbefreiung und Verweise
§ 38
Befreiung von der Entrichtung landesgesetzlich geregelter Abgaben
Die Anstalt ist von der Entrichtung aller landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
