Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
und Übergangsbestimmungen dazu
§ 36
(1) Die §§ 30 und 31 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.
(2) Die §§ 18 Abs 2, 19, 20, 21 und 32 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
(3) Die §§ 2, 25, 28 Abs 1 und 35 Abs 1 bis 4 in der Fassung des Gesetztes LGBl Nr 81/2011 treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.
(4) Die §§ 15 Abs 5, 22 Abs 1 und 5 und 23 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 sowie die Aufhebung des § 22 Abs 5 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
- 1. Eine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald
- a) ein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder
- b) über die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.
- 2. An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.
28.02.2014
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