Aufgaben der Gemeindekasse
§ 35
Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehören insbesondere:
- a) die rechtzeitige Einbringung und Leistung der angeordneten Einnahmen und Ausgaben;
- b) die Verwahrung und Verwaltung der Kassenbestände, Wertmarken, Sparbücher, Wertpapiere und der sonstigen sicherungsbedürftigen Verwahrnisse;
- c) die Durchführung der Buchungen;
- d) die Verwahrung der Belege und Bücher;
- e) falls die Buchführung von der Kassenführung nicht getrennt ist, die Erstellung der Zeit- und Sachbuchabschlüsse und des Rechnungsabschlusses.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
