§ 35 GHV 1979

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1980

Aufgaben der Gemeindekasse

§ 35

Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehören insbesondere:

  1. a) die rechtzeitige Einbringung und Leistung der angeordneten Einnahmen und Ausgaben;
  2. b) die Verwahrung und Verwaltung der Kassenbestände, Wertmarken, Sparbücher, Wertpapiere und der sonstigen sicherungsbedürftigen Verwahrnisse;
  3. c) die Durchführung der Buchungen;
  4. d) die Verwahrung der Belege und Bücher;
  5. e) falls die Buchführung von der Kassenführung nicht getrennt ist, die Erstellung der Zeit- und Sachbuchabschlüsse und des Rechnungsabschlusses.

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