Steuern und Abgaben
§ 35
Anbringen an die Schiedsinstanz sowie Leistungen auf Grund ihrer Empfehlungen sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Steuern und Abgaben
§ 35
Anbringen an die Schiedsinstanz sowie Leistungen auf Grund ihrer Empfehlungen sind von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)