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§ 35 DGÜW-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.2015

2. Hauptstück

Überwachungsmaßnahmen für Dampfkessel

Allgemeines

§ 35

Die wiederkehrenden Untersuchungen und Überprüfungen an Dampfkesseln umfassen folgende Überwachungsmaßnahmen:

  1. 1. äußere Untersuchung,
  2. 2. innere Untersuchung,
  3. 3. Druckprüfung,
  4. 4. Dichtheitsprüfung.

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