§ 358
Alle Arten der Beschränkungen durch das Gesetz oder durch den Willen des Eigenthümers heben die Vollständigkeit des Eigenthumes nicht auf.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Alle Arten der Beschränkungen durch das Gesetz oder durch den Willen des Eigenthümers heben die Vollständigkeit des Eigenthumes nicht auf.
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