§ 34 TROG 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2001

§ 34

Förderung der Gemeinden

Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung der örtlichen Raumordnungskonzepte zu gewähren.

18.06.2026

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