Modul 1 – Inhalte
§ 33
(1) Im Modul 1 erfolgt eine theoretische Ausbildung in folgenden Fächern:
- 1. Erste Hilfe und erweiterte Erste Hilfe,
- 2. Hygiene,
- 3. Berufsspezifische Rechtsgrundlagen,
- 4. Anatomie und Physiologie,
- 5. Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise und zu setzende Maßnahmen,
- 6. Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern und zu setzende Maßnahmen,
- 7. Spezielle Notfälle und zu setzende Maßnahmen,
- 8. Defibrillation mit halbautomatischen Geräten,
- 9. Gerätelehre und Sanitätstechnik,
- 10. Rettungswesen,
- 11. Katastrophen, Großschadensereignisse, Gefahrgutunfälle,
- 12. Angewandte Psychologie und Stressbewältigung,
- 13. Praktische Übungen ohne Patientenkontakt.
(2) Im Modul 1 ist eine praktische Ausbildung im Rettungs- und Krankentransportsystem in folgenden Fächern zu absolvieren:
- 1. Maßnahmen bei Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise,
- 2. Maßnahmen bei verschiedenen Krankheitsbildern,
- 3. Maßnahmen bei speziellen Notfällen.
(3) Der Erfolg in der praktischen Ausbildung ist zu bestätigen.
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