vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 32a AZG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1997

Verweisungen

§ 32a.

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)