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BGBl II 329/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

329. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG

329. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG geändert wird

Aufgrund des § 8 Abs. 3 des Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetzes, BGBl. Nr. 523/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2017, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG, BGBl. II Nr. 272/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 119/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Z 1 wird der Betrag von „146 Euro“ durch den Betrag von „161 Euro“ ersetzt.

2. In § 1 Z 2 lit. a wird der Betrag von „121 Euro“ durch den Betrag von „133 Euro“ ersetzt.

3. In § 1 Z 2 lit. b wird der Betrag von „109 Euro“ durch den Betrag von „120 Euro“ ersetzt.

4. In § 3 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag von „12 Euro“ durch den Betrag von „13 Euro“ ersetzt.

5. In § 3 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag von „29 Euro“ durch den Betrag von „32 Euro“ ersetzt.

6. In § 4 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag von „170 Euro“ durch den Betrag von „187 Euro“ ersetzt.

7. In § 4 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag von „146 Euro“ durch den Betrag von „161 Euro“ ersetzt.

8. In § 4 Abs. 1 Z 3 lit. a wird der Betrag von „451 Euro“ durch den Betrag von „496 Euro“ ersetzt.

9. § 5 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die §§ 1, 3 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 329/2022 treten mit 1. September 2022 in Kraft und sind auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen der jeweilige Antrag nach dem 31. August 2022 gestellt worden ist.“

Zadic

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