Verbot von gewerblicher Herstellung ohne Registrierung und von Versandhandel
§ 31c.
(1) § 14 Abs. 1a findet auch auf tabakverwandte Produkte Anwendung, soweit für die Herstellung keine Registrierung nach § 31a Abs. 5 vorliegt.
(2) § 30 findet auch auf tabakverwandte Produkte Anwendung.
Zuletzt aktualisiert am
29.12.2025
Gesetzesnummer
10004877
Dokumentnummer
NOR40273489
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