30.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP EU Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der Vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Geschehensklausel, siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Art. 14 Abs. 1 des Internen Abkommens wurde am 11. Juni 2014 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 1. März 2015 in Kraft.
Das Interne Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 210 vom 06.08.2013 S. 1, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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