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§ 2a IG-L-MKV 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.4.2021

Belastungsschwerpunkte

§ 2a.

Belastungsschwerpunkte im Sinne dieser Verordnung sind Bereiche innerhalb von Untersuchungsgebieten, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zur Mittelungszeit der betreffenden Grenzwerte signifikant ist.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2021

Gesetzesnummer

20007789

Dokumentnummer

NOR40232493

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