§ 2.
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des ersten und zweiten Nachtrages des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20002710
Dokumentnummer
NOR40040872
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