§ 2
Mittel des Fonds
Die Fondsmittel werden beschafft durch
- a) rückzahlbare und nicht rückzahlbare Zuwendungen des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften;
- b) Tilgungsraten und Zinserträgnisse aus gewährten Darlehen;
- c) Erlöse von Darlehensaufnahmen;
- d) freiwillige Beiträge, Schenkungen und sonstige Zuwendungen
Neukundmachung
10.12.2015
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