Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 2 Von der Europäischen Kommission festgesetzte Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2016
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22.12.2015 bis 31.12.2017 (BGBl. II Nr. 438/2015)
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