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§ 2 Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Sperrstunde und Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden
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16.3.2020 bis 16.03.2020 (BGBl. II Nr. 97/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.