§ 2 Verleihung der Bezeichnungen Lehrgang universitären Charakters“, Akademische Business Managerin“ und Akademischer Business Manager“; Lehrgang Business Management“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich

Alte FassungIn Kraft seit 18.8.2004

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges “Business Management" hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung “Akademische Business Managerin" und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung “Akademischer Business Manager" zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

20003525

Dokumentnummer

NOR40054858

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