Masterlehrgang „Psychotherapie“
§ 2.
Die Arge Bildungsmanagement, Wien, ist berechtigt, den Masterlehrgang „Psychotherapie“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Masterlehrganges „Psychotherapie“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science (Psychotherapy)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
27.11.2025
Gesetzesnummer
20004971
Dokumentnummer
NOR40081616
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