§ 2.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges “Projektentwicklung, Management, Kontrolle, Beratung und Logistik im Bauwesen für Führungskräfte" hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Science", abgekürzt “MSc", zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20003085
Dokumentnummer
NOR40048136
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