§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang Akademisches Verwaltungsmanagement“ des Hans Sachs Institutes Wels, sowie Schaffung der Bezeichnungen Akademische Verwaltungsmanagerin“ und Akademischer Verwaltungsmanager“

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2003

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Akademisches Verwaltungsmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Verwaltungsmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Verwaltungsmanager“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

20002896

Dokumentnummer

NOR40044673

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