§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische IT-Netzwerkmanagerin“ und Akademischer IT-Netzwerkmanager“, Lehrgang IT-Netzwerkmanagement“, Fachhochschule Vorarlberg

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.2002

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „IT-Netzwerkmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische IT-Netzwerkmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer IT-Netzwerkmanager“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2026

Gesetzesnummer

20002244

Dokumentnummer

NOR40036305

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)