§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Business Managerin“ und Akademischer Business Manager“, Lehrgang Business Management“, Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) Österreich

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2001

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters „Business Management“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Business Managerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Business Manager“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2026

Gesetzesnummer

20001383

Dokumentnummer

NOR40019041

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)