Inkrafttreten
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Jänner 2009.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Jänner 2009.
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