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§ 2 Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ“) einzugehende Haftung
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03.2.1999 bis 31.12.2004 (BGBl. I Nr. 75/2004)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.