Studienabschnitte und Studiendauer
§ 2.
Das Studium der Studienrichtung Logistik besteht aus zwei Studienabschnitten und erfordert, einschließlich der für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehenen Zeit, unbeschadet des § 5 Abs. 5 und 6 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, die Inskription von acht Semestern. Jeder Studienabschnitt umfaßt vier Semester.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025
Gesetzesnummer
10009475
Dokumentnummer
NOR12120363
alte Dokumentnummer
N7197811946I
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