§ 2  SoFmV 2025/2026

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2025

Höhe der Sonderförderung für die Besuchspflicht für private (Tageseltern)Rechtsträger

§ 2

Für die Betreuung von besuchspflichtigen Kindern mit Wohnsitz in Österreich in Einrichtungen von privaten (Tageseltern)Rechtsträgern beträgt die Höhe des Zuschusses für das Kinderbetreuungsjahr 2025/2026 je besuchspflichtigem Kind 2.033,50 €.

06.05.2025

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