Antragstellung
§ 2.
(1) Die Antragstellung zum Erhalt des Grundkontingents hat elektronisch auf der Webseite „https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg “ im Zeitraum 17. April 2023 bis 31. Mai 2023 zu erfolgen.
(2) Für eine ununterbrochene Gewährung des Zuschusses ist ein Wechsel des Stromlieferanten rechtzeitig vor dem Wechselstichtag auf der in Abs. 1 genannten Webseite unter Angabe der Antragsnummer und des Wechselstichtags anzuzeigen.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2023
Gesetzesnummer
20012217
Dokumentnummer
NOR40251874
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