Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Aufträge abwickeln (Planen, Organisieren, Durchführen) und Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- 2. Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen, Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
- 3. Vorlagen und Daten für die technische Umsetzung übernehmen, vorbereiten, konvertieren, sichern und archivieren,
- 4. Vorlagen und Dateien beurteilen, bearbeiten und digitalisieren,
- 5. Schriften berufsspezifisch anwenden, Montagearbeiten und Composing ausführen,
- 6. reprografische Arbeiten ausführen: Desktop Publishing (DTP), Bildbearbeitung mit Programmen, Bearbeiten von Fremddaten, Scannen, Plotten und Vektorisieren,
- 7. reprografische Techniken anwenden: Drucktechniken (Digitaldruck, Offset), Plandruck, Vervielfältigung, Kopieren, Plankopieren (Lichtpausen); Mikrografie,
- 8. geeignete Trägermaterialien auswählen und verwenden,
- 9. Druck- und Vervielfältigungserzeugnisse nachbearbeiten und als Endprodukt herstellen,
- 10. technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
- 11. Kunden betreuen und beraten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)