§ 2
Die Anhänge A1 bis A3 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „POLIZEI“ sowie des von den Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden geführten „BUNDESADLERS“.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Die Anhänge A1 bis A3 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „POLIZEI“ sowie des von den Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden geführten „BUNDESADLERS“.
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