Ziele der Grundausbildung
§ 2.
(1) Das Österreichische Patentamt bekennt sich zu einer zukunftsorientierten und individuell auf die Auszubildenden und ihre Arbeitsplätze abgestimmten Ausbildung.
(2) Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind, den Auszubildenden
- 1. jene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Erfüllung der Aufgaben auf ihren Arbeitsplätzen erforderlich sind,
- 2. die Besonderheiten des Dienstes im Österreichischen Patentamt nahe zu bringen und
- 3. umfassende Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020
Gesetzesnummer
20004691
Dokumentnummer
NOR40220611
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