Geltungsbereich
§ 2.
Dieses Bundesgesetz gilt für die vom Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1628 und der aufgrund dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission umfassten Verbrennungsmotoren, die in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaut sind oder eingebaut werden sollen.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2024
Gesetzesnummer
20012690
Dokumentnummer
NOR40265250
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